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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Grundlagen gelten ausschliesslich für alle Verträge über Design-Leistungen zwischen InView-Design und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichende Klauseln enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Grundlagen, wenn die Firma InView-Design in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehalten ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Grundlagen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Firma InView-Design ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Leistungen

2.1. Die Firma InView-Design bietet unterschiedliche Dienstleistungen in den Bereichen Layout, Satz, Druck, Web, 3d und Multimedia an, die im Vertrag mit dem Kunden genau festgelegt sind. Die Firma InView-Design erbringt ihre Leistungen nach den Wünschen und Angaben des Auftraggebers. Die Vermittlung von Leistungen einer dritten Partei durch InView-Design begründet ein getrenntes Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem Auftraggeber. Für diese Leistungen gelten die AGB und Vertragsbedingungen des entsprechenden Anbieters und die Leistungen werden ggfs. getrennt abgerechnet.

2.2. Vorschläge, Wünsche, Ideen und Anregungen des Kunden haben keinen Einfluss auf den Preis des Produktes, da dieser lediglich einen Kundenwunsch darstellt.

2.3 Kostenvoranschläge von der Firma InView-Design sind 14 Tage bindend.

3. Vertragsschluss

3.1. Angebote der Firma InView-Design sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

3.2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschliesslich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

3.3. Auftragsannahmen bedürfen der Schriftform und sind vom Auftraggeber zu bestätigen.

4. Vergütung

4.1. Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.

4.2. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD von InView-Design sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteür zu zahlen sind.

5. Fälligkeit der Vergütung

5.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Auftrages und Abnahme durch den Auftraggeber fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

5.2. Bei Vorlage eines ersten Entwurfes durch die Firma InView-Design wird eine Entwurfsgebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Endvergütung gesondert in Rechnung gestellt und fällig. Diese Entwurfsgebühr wird nach Fertigstellung des Auftrages mit dem Gesamtvergütung verrechnet.

5.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Firma InView-Design hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlags-Zahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

5.4. Werden die Leistungen später oder in grösserem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Firma InView-Design berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

5.5. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum nicht zahlt.

5.6. Sollte der Auftraggeber seiner Bringschuld in der vorgegebenen Frist nicht nachkommen, so wird ihm nach Ablauf der Frist eine erste Mahnung zugesendet. Die anfallenden Mahngebühren belaufen sich dabei auf 2% des Rechnungswertes. Sollte der Kunde auch auf diese nicht reagieren, so wird eine zweite Mahnung zugesendet die wiederum Mahngebühren in Höhe von 2% enthalten. Sollten alle Mahnungen unbeantwortet bleiben, wird die Firma InView-Design das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

5.7. Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma InView-Design anerkannt sind.

5.8. Alle erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen das alleinige Eigentum der Firma InView-Design.

6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten, Leistungen durch Dritte

6.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder änderung bestehender Auftrage, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Vergütungstarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD von InView Design gesondert berechnet. Sollte es notwendig sein, zur Ausführung eines Auftrages die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen (Druckerei, fachspezifisches Personal etc …), so ist dieses dem Auftraggeber durch die Firma InView-Design vor Vertragsabschluss mitzuteilen.

6.2. Die Firma InView-Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

6.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von der Firma InView-Design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Firma InView-Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die übernahme der Kosten.

6.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7. Lieferung, Lieferzeit

7.1. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind.

7.2. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand, nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum.

7.3. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feür, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Lieferverzögerungen Dritter (z.b. Druckerei, etc), Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Firma InView-Design nicht zu vertretene Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Daür dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Firma InView-Design beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund eines der aufgeführten Gründe sind dem Auftraggeber anzuzeigen.

7.4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Firma InView-Design Schadensersatz verlangen, den die Firma InView-Design durch angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. An Entwürfen und Ausfertigungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

8.2. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

8.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.4. Die Firma InView-Design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die als Rohdaten am PC erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Firma InView-Design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Firma InView-Design geändert werden.

9. Vertragsdaür und Kündigung / Storno und Rücktritt

9.1. Die Auftragsannahme erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die Firma InView-Design und richtet sich immer nach dem vorausgegangenen Angebot. Das damit begründete Vertragsverhältnis kann mit der Frist von 5 Tagen ohne Angabe von Gründen durch dü Firma InView-Design und den Kunden gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief, Telefax oder Email. Der Kunde hat daneben ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei eventüllen Preissteigerungen mit einer Frist von 2 Wochen.

9.2. Die Firma InView-Design hat ein fristloses Kündigungsrecht bei erfolglosem Bankeinzug oder Zahlungsverzug, bei erheblicher oder daürhafter überschreitung des vertraglich vereinbarten Datenschutzes, bei Verstoss des Kunden gegen eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen - weitere Ansprüche vorbehalten - sowie in dem Falle, dass die Firma InView-Design die Erbringung der Dienste unmöglich oder nur unter unzumutbar erschwerten Bedingungen möglich werden sollte.

9.3. Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht von der Firma InView-Design zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorares zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes. Unabhängig davon ist die Firma InView-Design berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben bei der Firma InView-Design. Die Firma InView-Design ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungspflicht grob verletzt oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug ist. Dies setzt die Androhung des Rücktritts und Setzung einer vier Wochen nicht überschreitenden Nachfrist voraus. Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers. Auch in diesen beiden Fällen gebührt der Firma InView-Design die Vergütung des Gestaltungshonorares für alle begonnenen Arbeiten sowie des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes.

10. Zugang und Inhalte

10.1. Der Auftraggeber ist für seinen Zugang und den darin veröffentlichten Inhalten selbst verantwortlich. Alle Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln; der Verlust oder das bekannt werden dieser Daten ist der Firma InView-Design umgehend anzuzeigen, um missbräuchliche Nutzung zu verhindern.

10.2. Der Auftraggeber haftet für alle über seine Zugangsdaten bezogenen Dienstleistungen. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von ihm im Internet veröffentlichten oder der Firma InView-Design zur Veröffentlichung übergebenen Inhalte oder Teilen davon. Unterbleibt eine solche überprüfung, haftet der Auftraggeber allein, wenn durch die von ihm im Internet veröffentlichten oder der Firma InView-Design zur Veröffentlichung übergebenen Daten Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Firma InView-Design von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

10.3. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstossen. Das Hinterlegen extremistischer oder gegen die guten Sitten verstossender Inhalte ist nicht gestattet, ebenso wenig wie wettbewerbswidrige Werbung.

11. Mitwirkungspflichten und des Auftraggebers

11.1. Der Auftraggeber wird hiermit über seine Mitwirkungspflicht unterrichtet Er ist verpflichtet, der Firma InView-Design rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Er hat für die pünktliche und technisch einwandfreie Lieferung aller Vorlagen, Daten und Dokumente Sorge zu tragen

11.2. Die Firma InView-Design übernimmt keinerlei Haftung für Verzögerungen des Projektes, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen.

11.3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Firma InView-Design die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderliche Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, die Firma InView-Design auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie der Firma InView-Design unbekannt sind.

11.4. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers.
11.5. Soweit die Firma InView-Design zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen des Auftrages definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.

12. Datenübergabe

12.1. Der Auftraggeber übernimmt die Gewährleistung dafür, dass sämtliche der Firma InView-Design zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente in Kopie übergeben werden. Für Schäden, die durch Datenverlust entstehen, übernimmt die Firma InView-Design keine Haftung.

12.2. Scanleistungen von Bildern, Dias, Kleinbildnegativen oder anderen Qüllen werden nur nach Vereinbarung und auf entsprechender Vergütungsbasis erbracht.

12.3. Eine abgeschlossener Auftrag kann von der Firma InView-Design bei Bedarf auch auf einer CD-ROM bzw. DVD-ROM dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

12.4. Die Firma InView-Design behält sich vor, gegebenenfalls vom Auftraggeber mitgelieferte Datenträger oder Programme im Rahmen der technischen Möglichkeiten mit der notwendigen Sorgfalt auf Viren oder andere Schäden zu prüfen. Für Schäden, die dem Kunden oder Dritter durch Computerviren entstehen, wird keine Haftung übernommen.

13. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

13.1. Vor Ausführung einer Vervielfältigung einschliesslich Druckaufträge sind der Firma InView-Design Korrekturmuster vorzulegen.

13.2. Die Produktionsüberwachung durch die Firma InView-Design erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei übernahme der Produktionsüberwachung ist InView-Design berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die Firma InView-Design haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

13.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Firma InView-Design zwei auf Wunsch einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Firma InView-Design ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung und Referenzensammlung zu verwenden.

14. Urheberrecht und Nutzungsrechte

14.1. Jeder an InView-Design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.

14.2. Alle Entwürfe, Ideen und Designleistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestim mungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

14.3. Jede Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Konzepten, Entwürfen, Illustrationen, Fotos und Layouts von der Firma InView-Design sind honorarpflichtig und bedürfen der ausschliesslichen schriftlichen Zustimmung der Firma InView-Design.

14.4. Konzepte, Entwürfe, Illustrationen, Fotos und Layouts bleiben stets Eigentum des Urhebers und werden ausschliesslich im Sinne des Urheberrechts zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt.

14.5. Die Entwürfe, Ideen und Designleistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Firma InView-Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt die Firma InView-Design, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

14.6. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Vergütungstarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD von InView-Design als vereinbart.

14.7. Die Firma InView-Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte, Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen. Bei Missachtung wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung eine nachträgliche, von der Firma InView-Design ermittelte Vergütung fällig.

14.8. Der Auftraggeber räumt der Firma InView-Design das Recht ein, das Logo von der Firma InView-Design und deren Impressum und Copyright in die Webseiten des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von der Firma InView-Design zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

14.9. Die Firma InView-Design behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen.

14.10. Vorschläge, Wünsche, Ideen und Anregung des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht. 14.11. Es bestehen Einschränkungen der Nutzungserlaubnis auf eine festgelegte Auflage wenn im Einzelauftrag eine Höchstmenge angegeben ist (Flyer, Broschüren, etc.).

15. Haftung

15.1. Die Firma InView-Design verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

15.2. Sofern die Firma InView-Design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von der Firma InView-Design. Es wird keinerlei Haftung für Serverausfälle oder jedwede technischen Probleme übernommen. Die Firma InView-Design haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

15.3. Die Firma InView-Design verwendet über lassene Vorlagen (Logos, Illustrationsmaterial, Fotos, Texte, Schriftsätze etc.) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung uneingeschränkt berechtigt ist ohne das Urheberrecht Dritter zu verletzen. Mit der Freigabe des zur Auftragserfüllung benötigten Materials durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

15.4. Die volle Verantwortung für die Publikation übernimmt der Auftraggeber mit Abnahme der Arbeit. Die Firma InView-Design übernimmt keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler.

15.5. Die Firma InView-Design übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.

15.6. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Firma InView-Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma InView-Design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

16. Gewährleistungen

16.1. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden innerhalb der Gewährleistungsfrist von 4 Wochen, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Absprache mit dem Auftraggeber durch die Firma InView-Design ausgebessert oder ausgetauscht.

16.2. Die Firma InView-Design behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Auftraggeber kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinausgehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

16.3. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen des erstellten Auftrages von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Tauglichkeit zum üblichen Gebrauch beeinträchtigen.

16.4. Die Gewährleistung besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit auswirkt. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

16.5. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Auftraggeber ohne weiteres auffallen, muss der Auftraggeber der Firma InView-Design binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung anzeigen.

16.6. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei der Firma InView-Design innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel sind nach Kräften detailliert wiederzugeben.

17. Datenschutz und Geheimhaltung

17.1. Die Firma InView-Design speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse, Bankverbindung, firmenbezogenen Daten) in maschinenlesbarer Form und so, dass diese gegebenenfalls maschinell verarbeitet werden.

17.2. Die Firma InView-Design speichert und verwendet personenbezogenen Daten ausschliesslich zur Abwicklung der Anfrage oder des Auftrages und gibt sie nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleister, die zur Auftragsabwicklung die übermittlung von Daten erfordern (z.B. Post, Bank, Druckerei). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das für den Auftrag erforderliche Minimum.

17.3. Der Auftraggeber hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

17.4. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Auftraggeber daher durch eigene Sicherungsmassnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

17.5. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.

17.6. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

17.7. Die Firma InView-Design weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

17.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Details, die die interne Geschäftsstruktur und Geschäftspraktiken der Firma InView-Design betreffen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

18. Mitteilungen

18.1 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Massgabe der folgenden Bestimmungen an.

18.2. Die e-Mail muss den Namen und die e-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

18.3. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

18.4. Die Verbindlichkeit der E-Mail gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen sind dagegen insbesondere eine Kündigung, Massnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form (§ 126 Abs. 1 BGB) verlangt werden.

19. Weitere Bestimmungen

19.1. Die Firma InView-Design ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zusendung der änderungsmitteilung per E-Mail oder postalisch, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

19.2. Erfolgen die änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der änderungsmitteilung zu kündigen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz von der Firma InView-Design. Es gilt das massgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20. Ausschlussklauseln

20.1. Sollte einer der in der AGB genannten Punkte aus welchen Gründen auch immer seine / ihre Wirksamkeit verlieren, so wirkt sich dies nicht auf andere Punkte aus. Vereinbarungen, die unseren AGB entgegenstehen, bedürfen um Bestand zu haben der schriftlichen Bestätigung des Geschäftsführers.

21. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

21.1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis ausschliesslich die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Rechtes.

21.2. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma InView-Design. Die Firma InView-Design ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

21.3. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen.

22. Salvatorische Klausel

22.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für änderungen des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im übrigen wirksam. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.